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Warum wird eine Website teurer als angeboten?

Ein Angebot bepreist einen Umfang, über den schon entschieden ist. Was auf einem Website-Projekt offen bleibt, wer welches Risiko trägt und was § 1170a ABGB erlaubt.

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Zwei Angebote liegen auf deinem Schreibtisch. Sie beschreiben ungefähr dieselbe Website, die Summen liegen nah genug beieinander, dass der Preis allein nichts entscheidet, und die Frage, die du wirklich beantwortet brauchst, ist eine andere: Welche der beiden Zahlen stimmt in Monat drei noch?

Ein Angebot ist ein Preis für einen Umfang, und ein Umfang ist eine Reihe von Entscheidungen, die schon jemand getroffen hat. Wo eine Entscheidung noch offen ist, bepreist die Zahl eine Annahme darüber, wie sie ausgeht. Dieser Mechanismus steckt hinter fast jeder Website-Rechnung, die über dem Kostenvoranschlag landet, und er erklärt die Gegenrichtung genauso: Auf der Zahl bleiben die Projekte, in denen jemand eine Frage noch in derselben Woche beantworten konnte, in der sie gestellt wurde.

Hier geht es darum, was einen Preis bewegt, sobald die Arbeit läuft. Wenn du den Preis selbst suchst, stehen die Zahlen, die laufenden Kosten und die österreichischen Pflichtposten in was eine Firmenwebsite in Österreich kostet.

Warum wird eine Website teurer als angeboten?

Eine Website wird teurer als angeboten, wenn beim Preis noch nicht der ganze Umfang entschieden war. Ein Kostenvoranschlag bepreist beschriebene Arbeit. Alles, was noch nicht beschrieben ist, bekommt eine Annahme als Preis, und wenn die Annahme daneben liegt, taucht die Differenz später als Mehrarbeit auf.

Aufgeschrieben klingt das selbstverständlich. Im Angebot selbst bleibt es unsichtbar, weil eine offene Entscheidung dort aussieht wie jede andere Position. “Kontaktformular” beschreibt etwas Geklärtes. Bei “Terminbuchung” hängt es davon ab, ob schon jemand gesagt hat, in welchem System die Termine landen, wer sie liest und was mit einer Buchung passiert, die Sonntag um zehn Uhr abends eintrifft. Beide brauchen im Angebot eine Zeile.

Ein Angebot liest sich deshalb nicht sinnvoll von oben nach unten entlang der Preisspalte. Es liest sich Position für Position, mit einer Frage zu jedem Eintrag: Beschreibt das etwas, das wir schon entschieden haben, oder etwas, das wir noch klären müssen? Die zweite Gruppe ist die, bei der sich die Zahl bewegen kann.

Woraus wird ein Kostenvoranschlag überhaupt gerechnet?

Ein Kostenvoranschlag hat Eingangsgrößen, und die sind weniger geheimnisvoll, als sie wirken. Bevor wir überhaupt eine Zahl auf eine Website schreiben können, brauchen wir drei Dinge: wie groß die Seite ist, wie viel Verkehr sie trägt und wie komplex sie unter der Oberfläche wirklich ist. Nach einem Gespräch von dreißig Minuten über diese drei Punkte ist eine grobe Zahl meistens möglich.

  • Größe. Wie viele Seiten, und wie viele davon sich wirklich voneinander unterscheiden.
  • Verkehr. Was die Seite heute trägt, denn davon hängt ab, was Hosting und Caching aushalten müssen.
  • Komplexität. Was hinter den Seiten liegt: Formulare, eine zweite Sprache, ein Shop, eine Terminbuchung, alles, was mit einem fremden System sprechen muss.

Dafür genügt ein Gespräch. Wer dir nach einer halben Stunde eine Spanne nennen kann, hat die Form des Auftrags verstanden. Wer vor einer dreiwöchigen Analysephase gar nichts sagen kann, arbeitet entweder an etwas wirklich Komplexem oder ist sich über die Form noch unsicher.

Was mit einer Eingangsgröße passiert, auf die es noch keine Antwort gibt, ist das eigentliche Thema dieses Beitrags. Sie hält den Kostenvoranschlag nicht auf. Sie bekommt stattdessen eine Annahme.

Welchen Teil davon tragen wir selbst?

Ein Teil der Lücke zwischen Kostenvoranschlag und Schlussrechnung gehört dem Anbieter, und er hat auf deiner Rechnung nichts verloren.

Wir haben Projekte kalkuliert und danach festgestellt, dass wir uns verschätzt hatten. Meistens war es Stakeholder-Management. Manchmal war es eine Integration, bei der ein fremdes System viel komplizierter war, als es von außen ausgesehen hat. Das gehört zum Geschäft, und wir stehen zu unserem Wort.

Kalkulieren ist eine der Fähigkeiten, für die du eine Fachkraft bezahlst. Das Risiko, sich im eigenen Handwerk zu verschätzen, trägt die Person, die es ausübt. Wer niedrig anbietet, um den Auftrag zu bekommen, und die Differenz später als unvorhergesehene Komplexität nachverrechnet, hat sein eigenes Kalkulationsrisiko auf einen Betrieb geschoben, der es gar nicht bepreisen konnte. Darauf lässt sich vor der Unterschrift prüfen, und woran du eine gute Webagentur erkennst geht die übrigen Punkte durch.

Eine ehrliche Ausnahme gehört hierher. Arbeit, die du über den vereinbarten Umfang hinaus beauftragst, ist neue Arbeit. Das ist etwas anderes als ein Kalkulationsfehler, und das österreichische Recht behandelt es auch als etwas anderes. Dazu unten mehr.

Worauf wartet ein Website-Projekt am Ende?

Auf vier Dinge, und keines davon ist technisch. Jedes ist eine Entscheidung, und jede Entscheidung hat jemanden, dem sie gehört.

Was offen bleibt Wie es während der Arbeit aussieht Was es klärt
Wer freigibt Jede Runde geht an einen größeren Kreis als die vorige Eine benannte Person entscheidet, alle anderen beraten
Was von der alten Seite mitkommt Es fällt nichts weg, also wird alles neu gebaut Vor dem Bau festlegen, was nicht mitkommt
Welche Systeme angebunden werden Das Buchungstool funktioniert anders, als seine Doku vermuten lässt Jedes fremde System im ersten Gespräch beim Namen nennen
Wofür die Seite da ist Über das Design wird diskutiert, und nichts beendet die Diskussion Ein Satz darüber, wie eine gute Woche auf dieser Website aussieht

Die dritte Zeile ist die, in der das Risiko bei uns bleibt. Wenn wir gesagt haben, dass wir dein Buchungssystem anbinden können, und seine Schnittstelle stammt dann aus einem anderen Jahrzehnt, war unsere Einschätzung falsch und wir tragen das. Die anderen drei sind Entscheidungen, die nur dein Betrieb treffen kann. Deshalb lohnt es sich, sie vor dem Bau zu treffen.

Und jetzt der Teil, der regelmäßig unterschätzt wird. Lies die Tabelle noch einmal als Beschreibung eines großen Unternehmens: ein Freigabekreis, der mit jeder Runde wächst, ein Archiv, aus dem niemand etwas löschen darf, Systeme in vier verschiedenen Abteilungen, und ein Zweck, den sieben Personen jeweils etwas anders formulieren würden. Ein Betrieb mit fünf bis fünfzig Leuten hat das alles meistens nicht. Da gibt es eine Person, die entscheidet, und sie sitzt mit am Tisch. Diese kurze Entscheidungskette ist bei einem Website-Projekt ein echter kaufmännischer Vorteil, und sie gehört zu dem, was ein wachsender Betrieb als Erstes verliert.

Was sagt das Gesetz, wenn ein Kostenvoranschlag überschritten wird?

Das österreichische Recht beantwortet das direkt, und die Antwort hängt nicht davon ab, wie das Gespräch läuft. § 1170a ABGB regelt den Kostenvoranschlag und unterscheidet zwei Fälle. Im Wortlaut:

Abs 1: “Ist dem Vertrage ein Kostenvoranschlag unter ausdrücklicher Gewährleistung für seine Richtigkeit zugrunde gelegt, so kann der Unternehmer auch bei unvorhergesehener Größe oder Kostspieligkeit der veranschlagten Arbeiten keine Erhöhung des Entgelts fordern.”

Abs 2: “Ist ein Voranschlag ohne Gewährleistung zugrunde gelegt und erweist sich eine beträchtliche Überschreitung als unvermeidlich, so kann der Besteller unter angemessener Vergütung der vom Unternehmer geleisteten Arbeit vom Vertrage zurücktreten. Sobald sich eine solche Überschreitung als unvermeidlich herausstellt, hat der Unternehmer dies dem Besteller unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls er jeden Anspruch wegen der Mehrarbeiten verliert.”

Der Kostenvoranschlag Was darüber hinaus verrechnet werden darf Was passieren muss, wenn es mehr wird
Mit ausdrücklicher Gewährleistung für die Richtigkeit Nichts, auch wenn die Arbeit größer oder aufwendiger ausfällt als erwartet (§ 1170a Abs 1 ABGB) Stellt sich nicht
Ohne Gewährleistung Die Überschreitung, wenn sie sachlich begründet und unvermeidlich ist, und nur, wenn sie angezeigt wurde Der Anbieter muss dich unverzüglich verständigen, sobald eine beträchtliche Überschreitung unvermeidlich ist, sonst verliert er jeden Anspruch auf die Mehrarbeit. Du kannst dann zustimmen oder zurücktreten und die geleistete Arbeit angemessen vergüten (§ 1170a Abs 2 ABGB)

Daraus folgen drei praktische Dinge.

Das erste ist die Frage, die du beim nächsten Angebot stellst: Ist das ein Kostenvoranschlag mit oder ohne Gewährleistung für seine Richtigkeit? Mit Gewährleistung ist die Zahl eine Obergrenze. Ohne Gewährleistung ist sie die beste fachliche Einschätzung, verbunden mit einer Anzeigepflicht. Beides ist zulässig, und beides kommt in derselben Art von Dokument, weshalb der Unterschied erst auffällt, wenn es teurer wird. Frag trotzdem nach, denn zwischen Unternehmen gilt ein Kostenvoranschlag laut WKO im Zweifel als unverbindlich, solange nichts anderes vereinbart ist. Ein Angebot, das zur Gewährleistung nichts sagt, ist damit schon der zweite Fall und keine offene Frage.

Das zweite ist die Anzeigepflicht selbst, denn sie ist strenger, als die meisten erwarten. Sie greift in dem Moment, in dem eine beträchtliche Überschreitung unvermeidlich wird, und nicht erst bei der Rechnung. Wer schweigt und die Mehrkosten am Ende präsentiert, verliert den Anspruch darauf. Wann eine Überschreitung beträchtlich ist, beziffert die WKO-Information zum Kostenvoranschlag gegenüber Unternehmern (Stand 15.10.2025) anhand der Rechtsprechung: “Nach der Rechtsprechung müssen jedoch Überschreitungen von mehr als 15 % dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt werden.” Gleich danach hält dieselbe Seite fest: “Die 15 %-Grenze ist nur ein Richtwert, schlussendlich kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an.” Die Zahl kommt also aus der Rechtsprechung und steht nicht im Gesetzestext, und sie ist ein Richtwert.

Das dritte ist eine Grenze, die du kennen solltest, bevor du dich auf den ersten Fall verlässt. Dieselbe WKO-Seite hält zum verbindlichen Kostenvoranschlag fest: “Hat jedoch der Besteller die Mehrkosten durch Änderungswünsche oder Zusatzaufträge verursacht, können diese Kosten jedenfalls zusätzlich verrechnet werden.” Die Gewährleistung bezieht sich auf die Einschätzung der vereinbarten Arbeit. Später beauftragte Arbeit fällt nicht darunter. Damit steht der Mechanismus aus den Abschnitten oben im Gesetz: Eine Entscheidung, die spät fällt, kommt im Projekt als Änderungswunsch an, und ein Änderungswunsch ist verrechenbar, unabhängig davon, was im Kostenvoranschlag steht.

Zwei Einordnungen dazu. § 1170a regelt die Überschreitung eines Kostenvoranschlags, den ein Anbieter dir selbst gegeben hat, und sagt über die Höhe des Preises an sich gar nichts. Und ein Kostenvoranschlag ist weder ein Fixpreis noch ein Pauschalpreis, denn die Obergrenze aus Abs 1 gilt nur dort, wo die Gewährleistung für die Richtigkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Es sind außerdem die Regeln für Geschäfte zwischen Unternehmen, und das sind die, die für deinen Betrieb gelten.

Was klärst du, bevor die Arbeit beginnt?

Fünf Entscheidungen. Keine davon braucht mehr als einen Nachmittag, und alle fünf sind jetzt günstiger zu beantworten als in Woche sechs.

  1. Wer entscheidet. Ein Name. Das Team berät, die benannte Person gibt frei. Sag es beim Kickoff laut, damit klar ist, wessen Freigabe eine Runde beendet.
  2. Was von der alten Seite nicht mitkommt. Geh die bestehende Seite durch und markiere, was mit ihr endet: alte Leistungsseiten, drei Generationen Teamfotos, das News-Archiv von 2019. Alles, was du nicht markierst, wird neu gebaut, und Neubau ist verrechenbare Arbeit.
  3. Welche Systeme angebunden werden, beim Namen. Buchungstool, Newsletter, Shop, Export in die Buchhaltung. Nenn sie im ersten Gespräch samt der Version, die bei dir tatsächlich läuft, damit sich die Schnittstelle vor der Zahl ansehen lässt.
  4. Wie eine gute Woche auf der neuen Seite aussieht, in einem Satz. Nenn das, wovon du mehr willst, und wie viel davon für dich funktionieren heißt. Dieser eine Satz beendet Designdiskussionen, die sonst endlos laufen, und drei Fragen, die vor einem Website-Auftrag niemand stellt behandelt die beiden anderen, die in dasselbe Gespräch gehören.
  5. Ob der Kostenvoranschlag eine Gewährleistung für seine Richtigkeit trägt. Frag direkt, und lass dir die Antwort schriftlich geben, denn daran hängt der ganze Abschnitt oben.

Wenn du zusätzlich den Ablauf wissen willst, vom ersten Gespräch bis zum Launch, geht eine Firmenwebsite in Österreich erstellen lassen ihn Schritt für Schritt durch.

Wann stellt sich die Frage gar nicht?

Ein monatlicher Fixbetrag nimmt die Frage weg, weil es keinen Kostenvoranschlag gibt, den etwas überschreiten könnte. Design, Hosting, Änderungen und Betreuung liegen in einer Gebühr, die gleich bleibt, wenn eine Entscheidung erst in Woche sechs fällt. Unsere Tarife beginnen bei € 295 pro Monat, und dort steht, was in jeder Stufe enthalten ist.

Für alles passt dieses Modell nicht. Eine komplexe Anwendung, ein großer Shop oder etwas, das eigene Entwicklung braucht, gehört weiterhin in ein Projekt mit Kostenvoranschlag. Wenn du das kaufst, tragen die zwei Fragen aus diesem Beitrag: Welche Positionen in diesem Angebot beschreiben eine Entscheidung, die schon getroffen ist, und trägt dieser Kostenvoranschlag eine Gewährleistung für seine Richtigkeit?

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